Streckenertüchtigung Kiel-Lübeck, 2. Bauabschnitt zwischen Kiel und Eutin, hier: Planfeststellungsabschnitt 1, Strecke 1023, vom Hauptbahnhof in Kiel bis zur Stadtgrenze Schwentinental (1. Planauslegung v. 16.12.22-16.01.23, Auslegung 1. Planänderung v. 19.02.24-18.03.24)
Die geplante Maßnahme Streckenertüchtigung Kiel-Lübeck, 2. Bauabschnitt (2. BA), Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1), liegt an der Strecke Kiel-Lübeck (Strecke 1023) der Deutschen Bahn auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Gegenstand der Gesamtplanung sind die Ertüchtigung und die Sanierung der bestehenden Strecke mit dem Ziel einer Fahrzeitverkürzung durch angehobene Höchstgeschwindigkeiten.
Der PFA 1 umfasst die Strecke zwischen Kiel-Hauptbahnhof und der Stadtgrenze zu Schwentinental.
Im Rahmen des Vorhabens sind Anpassungen und Ertüchtigungen am Oberbau der Gleisstrecke, an den Kabelkanälen, an verschiedenen Entwässerungseinrichtungen, an allen Bahnübergängen und an verschiedene Durchlässe vorgesehen. Eisenbahnüberführungen sollen erneuert und ein zweiter Außenbahnsteig in Kiel-Elmschenhagen erstmals neu gebaut werden.
- - Sowie trassennahe und trassenferne Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) auf den Gebieten der Landeshauptstadt Kiel und der Gemeinde Ruhwinkel.
Wesentliche Inhalte der geänderten Planunterlagen sind:
- - Entfall der ursprünglich geplanten Neuerrichtung Eisenbahnüberführung (EÜ) „Weg“ über die Diedrichstraße und stattdessen die Errichtung einer provisorischen Hilfsbrücke,
- - Änderung des Beleuchtungskonzepts am bestehenden Bahnsteig Elmschenhagen,
- - Änderung der geplanten Entwässerungsleitung am Bahnübergang (BÜ) Segeberger Landstraße,
- - Anpassung der Straßengradiente am BÜ Elmschenhagen auch bahnlinks,
- - Berichtigung der Entwässerungspläne und Aktualisierung der Unterlagen zu bereits bestehenden Erlaubnissen und Genehmigungen,
- - Entfall der Sammelersatzmaßnahme Ruhwinkel stattdessen Kompensation durch Anrechnung einer Kompensationsmaßnahme im Ökokonto 046-2 „Redingsdorfer Au 2“,
- - notwendige Folgeänderungen in der Umweltplanung, die sich aus den vorgenannten Änderungen ergeben,
- - methodische Anpassungen der Umweltplanung an neuere Leitfäden,
- - Neubewertung der Betroffenheit von Fledermäusen in Elmschenhagen und zusätzliches Maßnahmenkonzept,
- - vollständige Neuerstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie und Entfall des bisherigen Fachbeitrags.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Standort Schwerin
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin
Deutschland
Siehe Bekanntmachungstext
Anhörungsbehörde
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Deutschland
DB Infra GO AG
Lindemannallee 3
30173 Hannover
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Siehe Bekanntmachung
Deutschland
Siehe Bekanntmachung
Siehe Bekanntmachung
Deutschland