Felssicherung Olsberg bahnlinks, 1. Planänderung
Allgemeine Informationen
Das ursprüngliche Vorhaben hat eine Felssicherung zum Gegenstand. Bei dem gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b) UVPG.
Gegenstand der Planänderung sind die Entwässerungsanlagen bahnlinks sowie der Neubau des Randweges im Bereich der Felssicherung km 234,100 – km 234,200. Änderungen an der bereits geplanten Felssicherung sind nicht vorgesehen. Die Planänderung umfasst daher ausschließlich die Neugestaltung der Entwässerungsanlagen bahnlinks und den damit verbundenen Neubau des Randweges bahnrechts. Dabei soll ein regelgerechter Zustand neu hergestellt werden. Es handelt sich somit im Grunde um keine Änderung der bisherigen Planung der Felssicherung, sondern ausschließlich um zusätzliche Leistungen, die neu dazu kommen.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Hachestraße 61
45127 Essen
Deutschland
Vorhabenträger
Bahnhofsstraße 1-5
48143 Münster
Deutschland