Waldumwandungsverfahren – Neubau Versickerungsbecken in der Hans-Joachim-von-Ziethen-Kaserne Beelitz

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Allgemeine Informationen

Der nachstehend aufgeführte Antrag zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsform (Rodung) gem. § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Westbrandenburg, Friedrich-Engels-Straße 23 a, 14473 Potsdam zur Genehmigung vorgelegt worden. Auf dem Gelände der von-Ziethen-Kaserne ist die Neuanlage eines Versickerungsbeckens vorgesehen.

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Antrag auf Waldumwandlung

  • in der Gemeinde Beelitz
  • Gemarkung Beelitz
  • zur Änderung der Nutzungsart in Neubebauung im Bereich der Bundeswehrkaserne (gesperrter Sicherheitsbereich)
  • mit der Größe von 11.046 m²

Betroffen hiervon ist folgendes Grundstück

  • Gemarkung Beelitz
  • Flur 3, Flurstück 387, 776 und 1041 (jeweils teilw.)

Dieses Vorhaben fällt unter die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben.

Gemäß § 7 des UVPG ist in einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung zu prüfen, ob die Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 6 bis 14 UVPG unterzogen werden müssen.

  • Nach Prüfung der Antragsunterlagen zu diesem Vorhaben einschließlich der geeigneten Angaben des Vorhabenträgers gemäß § 7 Abs. 4 des UVPG wurde entschieden, dass für das o.g. Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren der Maßnahme nicht zu erwarten.

Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben.

 

  • Sie ist nicht selbstständig anfechtbar.

 

  • Potsdam, den 08.11.2022
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  • Bundesforstbetrieb Westbrandenburg
  • Im Auftrag,
  • Dietlinde Spiesky
null
Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2
UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der
nachstehenden Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung zu entnehmen: Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Teilfläche des Flurstücks 1041 zwar
in der Zone III des Wasserschutzgebietes „Beelitz“ liegt, die zuständige untere
Wasserbehörde Potsdam-Mittelmark in ihrer Stellungnahme vom 16.02.2022 aber
konstatiert, dass die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die
Waldrodung geringer zu werten sind, als die positiven Effekte einer durch die
Versickerungsbecken ermöglichten kontrollierten Versickerung. Somit bestehen
keine wasserrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Weitere Schutzgebiete
liegen für die vom Vorhaben betroffenen Flächen nicht vor. Natur- oder Bodendenkmäler
und geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vorhanden. Die vorliegende
Biotopkartierung ergab einen nicht geschützten Kiefernforst.

Die Waldumwandlung wird unter berücksichtigung der Vorschriften
des LWaldG Brandenburg und in Abstimmung mit den zuständigen Oberförstereien im
Verhältnis 1:1 durch Ersatzaufforstungen kompensiert.
14547 Beelitz

Verfahrenstyp und Daten

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

als Auftragsverwaltung des Bundes

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Sophie-Alberti-Straße 4
14478 Potsdam
Deutschland