Vorhaben 10 BBPlG: Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle, Abschnitt B (Regelzonengrenze – Wahle)

2056
Vorhaben 10 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Der westliche Ab­schnitt des Vorhabens 10 führt von der Landes­grenze zum Umspann­werk Wahle und liegt komplett in Nieder­sachsen. Der Vorhaben­träger plant, die Strom­tragfähigkeit der Leitung über­wiegend durch einen Tausch der vor­handenen Leiter­seile gegen Hoch­temperatur­leiterseile zu erhöhen.

Die Leitung verläuft aus Sachsen-Anhalt kommend von der Landes­grenze (Mast 6) aus in nord­westliche Richtung zum Umspann­werk Helm­stedt. Sie verlässt das Umspann­werk im Norden und führt ab dort weiter in nord­westliche Richtung. Zwischen den Masten 44 und 43 quert sie die A 2. Die Leitung verläuft haupt­sächlich über land­wirt­schaft­liche Flächen. Ab dem Umspann­werk Hattorf verläuft sie zunächst in Richtung Westen, kreuzt die A 39 und den Mittel­land­kanal und knickt kurz vor der Querung der A 2 nach Süden ab. Nach einer erneuten Querung des Mittel­land­kanals erreicht die Leitung aus Süd­westen kommend das Umspann­werk Wahle.

Raumbezug

inländisch
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Abteilung 8

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verfahrensinformationen und -unterlagen