BAB 45 Ersatzneubau Talbrücke Büschergrund

1953

Allgemeine Informationen

Mit Antrag vom 05.07.2022, eingegangen am 08.07.2022 im Fernstraßen-Bundesamt (FBA)/Referat P4, beantragte die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd an der BAB 45 (E 40/41). Die Talbrücke Büschergrund liegt in der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein nördlich der Autobahnanschlussstelle Freudenberg.

Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 05.08.2022 durch das FBA festgestellt.

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Die Talbrücke Büschergrund liegt zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd; von Bau-km 98+015 bis 98+775.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen

Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
Deutschland

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