BAB 45 Ersatzneubau Talbrücke Büschergrund
Allgemeine Informationen
Mit Antrag vom 05.07.2022, eingegangen am 08.07.2022 im Fernstraßen-Bundesamt (FBA)/Referat P4, beantragte die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd an der BAB 45 (E 40/41). Die Talbrücke Büschergrund liegt in der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein nördlich der Autobahnanschlussstelle Freudenberg.
Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 05.08.2022 durch das FBA festgestellt.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
Deutschland