Neubau der südlichen Anbindung Köln-Nippes
Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin plant den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises – mit Warte- und Begegnungsabschnitt – zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes. Das Zuführungsgleis ist geplant in einem Gebiet zwischen den S-Bahn-Haltepunkten Köln-Nippes und Köln-Parkgürtel.
Die ursprüngliche Planung wurde im Jahr 2008, die Planunterlagen für das erste Planänderungsverfahren (1. Deckblatt) im Jahr 2014 und die Planunterlagen für das zweite Planänderungsverfahren (2. Deckblatt) im Jahr 2016 zur Einsichtnahme offengelegt. Nach dem Erörterungstermin im November 2017 hat die DB Netz AG die Planung nochmals überarbeitet und nun das 3. Deckblatt vorgelegt.
Dieses 3. Deckblatt beinhaltet insbesondere folgende Änderungen der Planung:
- der Prognosezeitraum für Schall, Erschütterung und Luftschadstoffe wurde von 2025 auf 2030 fortgeschrieben und die entsprechenden Gutachten darauf basierend angepasst,
- das Schallgutachten wurde komplett überarbeitet und um weitere und alternative Schallschutzmaßnahmen ergänzt,
- im Ergebnis der schalltechnischen Neuberechnung wurden die Höhen der Schallschutzwände geändert,
- im Ergebnis der erschütterungstechnischen Neuberechnung sind erforderliche immissionsmindernde Maßnahmen am Oberbau vorgesehen,
- neu hinzugekommen sind insbesondere ein Baulärmgutachten und ein Versickerungsnachweis.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland
Dezernat 25 - Verkehr
Martin Jochheim
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Deutschland
DB Netz AG
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
Stadthaus, Westgebäude, Zimmer 14C46
50679 Köln
Deutschland
montags und donnerstags: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
mittwochs und freitags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die Auslegung des Planes in den betroffenen Kommunen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden
vom 15.06.2022 bis 14.07.2022 einschließlich
gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG und gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_eisenbahn_planfeststellungsverfahren/index.html) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist dieses Planfeststellungsverfahren auszuwählen und unter den weiteren Informationen sind die Planunterlagen des 3. Deckblattes zu finden.
Gemäß § 27a VwVfG wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Zudem wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/planfeststellungsverfahren-dritter) veröffentlicht.
Weiter enthält die Internetseite der Stadt Köln eine Verlinkung auf die o. g. Internetseite der Bezirksregierung Köln zu den Planunterlagen.
Außerdem können nach § 20 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Planunterlagen über das UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-portal.de/) eingesehen werden.
Während des Zeitraumes der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG die Möglichkeit, Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in Papierform bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt während der Dienststunden einzusehen.