Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Baltic Eagle“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee
Am 22.04.2022 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Baltic Eagle“ erlassen worden.
Das Vorhabengebiet OWP „Baltic Eagle“ liegt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Ostsee. Das Vorhabengebiet liegt im raumordnerisch festgelegten Vorranggebiet für Windenergie „EO2“, rund 27,6 km nordöstlich der Küste der Insel Rügen und im Cluster 2 des BFO-O 2016/2017. Das Vorhabengebiet umfasst eine Größe von 42,9 km².
Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 50 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 107 m, einem Rotordurchmesser von 174 m (Gesamthöhe 194 m) und einer Leistung von jeweils 9,525 MW genehmigt worden.
Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Baltic Eagle“ wurde 2008 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 PlanSiG online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 14.12.2020 bis 13.01.2021 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 11.12.2020 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT.
Der Erörterungstermin fand online statt.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht
(Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 54a Abs. 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Abs. 1 S. 1 EnWG eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung hat.
Gemäß § 43e Abs. 1 S. 2 EnWG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden.
Geschäftsführerin: Iris Stempfle und die Geschäftsführer: Agustín Arranz de Pablos und Javier Garcia Pérez;
Ansprechpartner: Sergej Drechsel
Baltic Eagle GmbH
Charlottenstr. 63
10117 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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20359 Hamburg
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Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr
Dienstag 09:00–16:00 Uhr
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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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Neptunallee 5
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Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr
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