BAB 43 Erneuerung des Brückenzuges der Emschertalbrücke zwischen dem Autobahnkreuz Herne und der Anschlussstelle Recklinghausen-Hochlarmark über den Rhein-Herne-Kanal

1723

Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 05.04.2022 hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Bochum, die Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben BAB 43 Emschertalbrücke 1. Planänderung gem. § 17d FStrG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG zum Planfeststellungsbeschluss vom 22.04.2013 für die temporäre Mehrinanspruchnahme von Vegetationsflächen für die Baustelleneinrichtung beantragt. Die Antragsunterlagen sind am 07.04.2022 beim Fernstraßen-Bundesamt im Referat P 4 eingegangen. Im Zuge der Bauausführung für die Erneuerung des bereits planfestgestellten Brückenzuges der Emschertalbrücke ist ein Mehrbedarf an Baustelleneinrichtungsflächen zwischen dem AK Herne und der AS Recklinghausen-Hochlarmark über den Rhein-Herne-Kanal entstanden. Durch die Mehrinanspruchnahme erfolgt ein zusätzlicher Eingriff in Vegetationsflächen.

null
Das Vorhaben befindet sich zwischen dem Autobahnkreuz Herne und der Anschlussstelle Recklinghausen-Hochlarmark, Bau-km 32,04 - 33,04.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen

Lilienthalstraße 5
59065 Hamm
Deutschland