Neu zu errichtendes Ersatztransportbehälterlager ESTRAL zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen gemäß § 6 AtG auf dem Gelände der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH am Standort Lubmin, Gemeinde Rubenow

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Neugenehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung

Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hat am 29. Mai 2019 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung gemäß §  6 des Atomgesetzes (AtG) in 74 Castor-Behältern in einem neu zu errichtenden Transportbehälterlager am Standort der EWN GmbH in Lubmin/Rubenow beantragt. Zum 1. Januar 2020 wurde das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) umbenannt.

 

Das Ersatztransportbehälterlager ESTRAL soll auf dem Gelände der EWN GmbH in der Gemarkung Nonnendorf, Flur 1, Flurstück 58/34, Gemeinde Rubenow, in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Zwischenlager Nord errichtet werden. Nach Inbetriebnahme sollen die 74 bereits beladenen Castor-Behälter, die derzeit in Halle 8 des ZLN gelagert werden, in das ESTRAL umgelagert werden.

 

Anzahl und Inhalt der 74 Castor-Behälter sollen unverändert bleiben. Die Castor-Behälter sind mit unterschiedlichen Inventaren wie Brennelementen, Brennstäben, Glaskokillen, Plutonium-Beryllium-Quellen oder auch aktivierten Corebauteilen (Reaktoreinbauten) aus verschiedenen Anlagen und Einrichtungen des Bundes beladen. Die Aufbewahrungsdauer bleibt auf 40 Jahre ab Verschluss des jeweiligen Castor-Behälters beschränkt.

 

Darüber hinaus soll auch der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz, wie z. B. Prüfstrahler und gegebenenfalls in ESTRAL anfallende radioaktive Abfälle, genehmigt werden.

Bei der Aufbewahrung sollen folgende auf das Zwischenlager bezogene Maximalwerte, bezogen auf den frühestmöglichen Einlagerungszeitpunkt 1. Januar 2025, nicht überschritten werden:

  • Schwermetallmasse:  < 585,4 Mg  (100 Mg (Megagramm) = 100 t (metrische Tonnen))
  • Gesamtaktivität:         < 5,0E+18 Bq
  • Wärmefreisetzung:     < 400 kW

Das Lagergebäude soll als monolithischer Stahlbetonbau errichtet werden mit maximalen Abmessungen von 130 m Länge, 54 m Breite und einer Höhe von 24 m. Das ESTRAL soll einen Lagerbereich, einen Wartungsbereich, einen Verladebereich, einen Transportkorridor und einen Sozial- und Infrastrukturbereich umfassen. Ein Wachgebäude und ein Nebenanlagengebäude sollen ebenfalls auf dem Gelände errichtet werden.

 

Die 74 Castor-Behälter sollen im Lagerbereich des ESTRAL auf Stellplätzen stehend aufbewahrt und an ein Behälterüberwachungssystem angeschlossen werden. Für die Kühlung der Castor-Behälter sind Zuluft- und Abluftöffnungen im Lagerbereich vorgesehen, um die Zerfallswärme nach dem Prinzip der Naturzuglüftung an die Außenumgebung abzugeben.

 

Für das Vorhaben besteht gemäß § 6 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 11.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen gemäß § 6 AtG ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das bis zum 1. Januar 2020  Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit hieß. Neben der Genehmigung nach § 6 AtG bedarf die Errichtung des ESTRAL einer Baugenehmigung.

 

Kontakt zur federführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de

modellhafte Darstellung des geplanten Ersatztrasnportbehälterlagers ESTRAL

Raumbezug

inländisch
Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

030-184321-0
Fachgebiet G4

Schriftlich an:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Wegelystraße 8
10623 Berlin

Oder zur Niederschrift beim

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

 

Die Einwendung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle des BASE unter der E-Mail-Adresse

uvp@bfe.bund.de

erhoben werden.

Gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, sind Einwendungen, die per E-Mail erhoben werden, nur zulässig, wenn die Empfängerbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat und die E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig.  Das BASE hat diesen Zugang unter dieser Maßgabe eröffnet.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Internet-Auslegung auf der Website des BASE: www.base.bund.de

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Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 6 Absatz 1 und 2 AtVfV in Verbindung mit § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Unterlagen zum Vorhaben sind auf folgender Internetseite in der Zeit vom 11. Februar 2022 bis einschließlich 11. April 2022 einsehbar:

www.base.bund.de

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung weist darauf hin, dass auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S.72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung sind im Internet unter

https://www.base.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html

zu finden.

Auslegung beim Amt Lubmin

Amt Lubmin
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17509 Lubmin
Deutschland

038354 - 35040

Dienstag:       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:       9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:   9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:          9:00 - 12:00 Uhr

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Beachtung der örtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen möglich. Soweit aufgrund der COVID-19-Pandemie die hier genannten Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen beziehungsweise ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt die Auslegung in dieser Zeit ausschließlich im Internet. Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, können in diesem Fall die Unterlagen in Papierform beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin oder Salzgitter zur Übersendung anfordern.

Maßgeblich ist der Inhalt der in digitaler Form auf der Internetseite des BASE veröffentlichten Unterlagen:

www.base.bund.de

Auslegung beim BASE in Berlin

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10623 Berlin
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Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Beachtung der örtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen möglich. Soweit aufgrund der COVID-19-Pandemie die hier genannten Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen beziehungsweise ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt die Auslegung in dieser Zeit ausschließlich im Internet. Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, können in diesem Fall die Unterlagen in Papierform beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin oder Salzgitter zur Übersendung anfordern.

Maßgeblich ist der Inhalt der in digitaler Form auf der Internetseite des BASE veröffentlichten Unterlagen:

www.base.bund.de

Auslegung beim BASE in Salzgitter

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

030-184321-0

Montag bis Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Beachtung der örtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen möglich. Soweit aufgrund der COVID-19-Pandemie die hier genannten Auslegungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen beziehungsweise ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt die Auslegung in dieser Zeit ausschließlich im Internet. Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, können in diesem Fall die Unterlagen in Papierform beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin oder Salzgitter zur Übersendung anfordern.

Maßgeblich ist der Inhalt der in digitaler Form auf der Internetseite des BASE veröffentlichten Unterlagen:

www.base.bund.de

Erörterungstermin zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung am Standort der EWN GmbH in Lubmin/Rubenow im neu zu errichtenden Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL)

Kulturbahnhof Greifswald
Osnabrücker Straße 3
17489 Greifswald
Deutschland

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AtVfV nicht öffentlich ist. Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, müssen sich beim Einlass ausweisen.

Deutschland

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Der Ablauf des Erörterungstermins ist in den §§ 8 bis 13 AtVfV geregelt.

Die Einwendungen werden in dem Termin auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung weist darauf hin, dass auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) die bei der Eingangskontrolle im Erörterungstermin zu erhebenden Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung sind im Internet unter

https://www.base.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html zu finden.

Verfahrensinformationen und -unterlagen

In der Zeit vom 11. Februar 2022 bis einschließlich 11. April 2022 liegen zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH folgende Unterlagen aus:

– der Antrag nach § 6 Atomgesetz vom 29. Mai 2019,
– Antragspräzisierung vom 13. Dezember 2021,
– der Sicherheitsbericht,
– die Kurzbeschreibung,
– der UVP-Bericht
– sowie folgende Fachbeiträge: Fachbeitrag zum Artenschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Vorprüfungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Schalltechnische Untersuchung.

Am Dienstag, den 1. November 2022 beginnt der Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren für den Neubau des Ersatztransportbehälterlagers ESTRAL in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern). Veranstaltungsort ist der Kulturbahnhof in Greifswald, Osnabrücker Straße 3 in 17489 Greifswald.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Der Ablauf des Erörterungstermins ist in den §§ 8 bis 13 AtVfV geregelt.

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Bekanntmachung.