Lärmsanierung Neumünster Abschnitt II

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Allgemeine Informationen

Das Vorhaben hat im Wesentlichen die Errichtung von Schallschutzwänden, im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, im Gebiet der kreisfreien Stadt Neumünster, zum Gegenstand. Die geplanten Lärmschutzwände (LSW) werden in der Regel vom Gleis aus auf der, dem Gleis abgewandten Seite des Kabelkanals errichtet und anliegerseitig um vorhandene Oberleitungsmasten, Schaltkästen o. ä. herumgeführt.

Neumünster

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Schwerin)

Standort Schwerin
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin
Deutschland

Vorhabenträger

DB Netz AG

Markgrafendamm 24
10245 Berlin
Deutschland

Verfahrensinformationen