Geplanter Offshore-Windpark “Baltic Offshore Beta” in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der südlichen Ostsee

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Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten OWP "Baltic Offshore Beta"

Njordr Offshore Wind - ein Gemeinschaftsunternehmen von Vindkraft Schweden und Njordr plant eine Genehmigung für den Bau eines Offshore-Windparks etwa 85 km östlich von Simrishamn, 85 km südöstlich von Karlshamn und etwa 48 km südlich der südöstlichen Ecke von Bleking). Bornholm ist etwa 63 km entfernt. Der Windpark trägt den Namen Baltic Offshore Beta. Das Projektgebiet ist 570 km2 groß und hat ein Potenzial für eine installierte Leistung von etwa 3340 MW mit einer Jahresproduktion von knapp über 14 TWh.

Das Projektgebiet befindet sich laut Projektinformationen außerhalb aller Arten von Umwelt, Fauna und Fischerei, die als nationale Interessen ausgewiesen sind. Die Entfernung zum Festland (ca. 50 km südöstlich von Karlskrona, ca. 60 km nordöstlich von Bornholm und ca. 110 km von der Nordküste Polens) bedeutet, dass die Auswirkungen auf die umliegenden Küstengebiete sehr gering sind. Die Wassertiefe schwankt zwischen 55 und 80 Metern.

Gem. den eingereichten Unterlagen können die Offshore-Windturbinen sowohl auf am Boden befestigten Fundamenten als auch auf schwimmenden Fundamenten aufgestellt werden. Bodenfundamente können bis zu einer Tiefe von ca. 60 m verwendet werden, und beim heutigen Stand der Technik sind schwimmende Fundamente wahrscheinlich die geeignetere Lösung. Schwimmende Fundamente sind eine neuere Technologie, die mit ihren derzeitigen Kosten eine relativ teure Lösung darstellt und nur kurzfristig in großen Wassertiefen wettbewerbsfähig ist. Es ist zu erwarten, dass die Kosten für schwimmende Fundamente durch die künftige Entwicklung und deutlich höhere Fördermengen sinken werden.

Raumbezug

ausländisch
UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6314
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.

Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                     09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                        09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:3011:30 Uhr und 13:0015:00 Uhr

Freitag                                                      08:3011:30 Uhr und 13:0014:00 Uhr

Dienstag                                                   geschlossen