Geplanter Offshore-Windpark “Arkona” in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der südlichen Ostsee

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Allgemeine Informationen

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Arkona”

Eolus Vind AB plant, eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Offshore-Windparks mit den dazugehörigen Kabeln im südlichen und südwestlichen Teil der Ostsee, dem sogenannten Arkonasee, zu beantragen. Das Untersuchungsgebiet für den geplanten Windpark liegt im südlichen Teil der Ostsee, in der schwedischen Wirtschaftszone zwischen Ystad und Kap Arkona auf der deutschen Insel Rügen. Westlich des Standorts ist das nächstgelegene Land die östlichste Spitze Fyns (ca. 56 km), in östlicher Richtung Rönne auf Bornholm (ca. 66 km) und südlich des Standorts die Insel Rügen im Norden von Deutschland (ca. 37 km). Innerhalb des Projektgebietes plant der Projektentwickler Eolus Vind AB bis zu 70 Windenergieanlagen mit einer Spitzenhöhe von 260 - 330 m. Die geplante Errichtung umfasst den Bau, den Betrieb und den Rückbau des Windparks sowie die Verlegung von Kabeln innerhalb des Projektgebietes.

Für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen und damit verbundenen Projekten in der schwedischen AWZ ist eine Genehmigung der schwedischen Regierung gemäß dem schwedischen AWZ-Gesetz (1992:1140) erforderlich. Auch für die Verlegung von Kabeln auf dem Festlandsockel, sowohl für die internen Kabel innerhalb des Windparks als auch für die Verbindung zur Küste, ist nach dem Gesetz über den Festlandsockel (1966:314) eine Genehmigung der Regierung erforderlich.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6314
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.

Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                             09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:3011:30 Uhr und 13:0015:00 Uhr

Freitag                                                           08:3011:30 Uhr und 13:0014:00 Uhr

Dienstag                                                        geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen