Energieinsel Bornholm in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

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Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über die Annahme des Plans für die Energieinsel Bornholm II im dänischen Teil der Ostsee

Mit dem Klimaabkommen für Energie und Klima vom 22. Juni 2020 wurde beschlossen, dass Dänemark die weltweit ersten Energieinseln – eine in der Nordsee und eine auf Bornholm – realisieren und damit eine neue Ära in der Energiewende eröffnen soll. In der ersten Phase werden die Energieinseln in der Nordsee und auf Bornholm mindestens 5 GW Offshore-Windkraft produzieren, wobei auf der Energieinsel Bornholm bis zu 3 GW Offshore-Windkraft angeschlossen werden.

Gemäß dem Klimaabkommen 2020 soll bei Bornholm eine Energieinsel mit 2 GW Offshore-Windkraft angelegt werden. Nachfolgend wurde beschlossen, das Voruntersuchungsgebiet so zu erweitern, dass das Gebiet potenziell bis zu 3 GW Windenergie an der Energieinsel Bornholm umfassen kann. Es wurde jedoch nicht entschieden, ob im erweiterten Bereich des Gebiets an der Energieinsel Bornholm Offshore-Energie etabliert werden soll. Beabsichtigt ist, dass die Energieinsel Bornholm aus Folgendem besteht: einer Offshore-Anlage in der Ostsee (Windkraftanlagen mit Innerparkverkabelung, evtl. Offshore-Umspannwerke, Exportkabelverbindung von den Offshore-Windparks nach Bornholm, Seekabeln von Bornholm nach Sjælland sowie Interkonnektor-Seekabeln von Bornholm ins Ausland), einer Onshore-Anlage auf Bornholm (Erdkabel, evtl. Umspannwerk sowie ein Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage) und einer Onshore-Anlage auf Sjælland (Erdkabel, Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage sowie ggf. Netzverstärkungen).

Bau und Betrieb der Energieinsel Bornholm bedürfen der Genehmigung der dänischen Energiebehörde und der dänischen Umweltschutzbehörde sowie der anderen beteiligten Entscheidungsinstanzen wie z. B. der Gemeinden. Zudem werden die Auswirkungen des künftigen Vorhabens auf internationale Naturschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) bewertet.

Raumbezug

ausländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Tel. 040/3190-6314
Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren

Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.

Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die dänische Behörde weiter.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Energiebehörde (Energistyrelsen)

Energiebehörde (Energistyrelsen)
Carsten Niebuhrs Gade 43
1577 København V
Dänemark

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                             09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:3011:30 Uhr und 13:0015:00 Uhr

Freitag                                                           08:3011:30 Uhr und 13:0014:00 Uhr

Dienstag                                                        geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen