Energieinsel Bornholm in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Mit dem Klimaabkommen für Energie und Klima vom 22. Juni 2020 wurde beschlossen, dass Dänemark die weltweit ersten Energieinseln – eine in der Nordsee und eine auf Bornholm – realisieren und damit eine neue Ära in der Energiewende eröffnen soll. In der ersten Phase werden die Energieinseln in der Nordsee und auf Bornholm mindestens 5 GW Offshore-Windkraft produzieren, wobei auf der Energieinsel Bornholm bis zu 3 GW Offshore-Windkraft angeschlossen werden.
Gemäß dem Klimaabkommen 2020 soll bei Bornholm eine Energieinsel mit 2 GW Offshore-Windkraft angelegt werden. Nachfolgend wurde beschlossen, das Voruntersuchungsgebiet so zu erweitern, dass das Gebiet potenziell bis zu 3 GW Windenergie an der Energieinsel Bornholm umfassen kann. Es wurde jedoch nicht entschieden, ob im erweiterten Bereich des Gebiets an der Energieinsel Bornholm Offshore-Energie etabliert werden soll. Beabsichtigt ist, dass die Energieinsel Bornholm aus Folgendem besteht: einer Offshore-Anlage in der Ostsee (Windkraftanlagen mit Innerparkverkabelung, evtl. Offshore-Umspannwerke, Exportkabelverbindung von den Offshore-Windparks nach Bornholm, Seekabeln von Bornholm nach Sjælland sowie Interkonnektor-Seekabeln von Bornholm ins Ausland), einer Onshore-Anlage auf Bornholm (Erdkabel, evtl. Umspannwerk sowie ein Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage) und einer Onshore-Anlage auf Sjælland (Erdkabel, Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage sowie ggf. Netzverstärkungen).
Bau und Betrieb der Energieinsel Bornholm bedürfen der Genehmigung der dänischen Energiebehörde und der dänischen Umweltschutzbehörde sowie der anderen beteiligten Entscheidungsinstanzen wie z. B. der Gemeinden. Zudem werden die Auswirkungen des künftigen Vorhabens auf internationale Naturschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) bewertet.
Raumbezug
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