Energieinsel Nordsee in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Mit dem Klimaabkommen für Energie und Klima vom 22.06.2020 wurde beschlossen, dass Dänemark die weltweit ersten Energieinseln realisiert. Das Vorhabengebiet für die künstliche Insel und die Offshore-Windparks (Energieinsel Nordsee) liegt im Bereich der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone und ist im „Exposure Draft“ für den dänischen Meeresplan für erneuerbare Energie und Energieinseln konkretisiert. Die künstlich aufgeschüttete Insel wird innerhalb des Plangebiets (siehe hierzu Abbildung auf Seite 8 des künftigen Planungsvorschlags) für die Energieinsel Nordsee konkretisiert und soll mit 3-GW-Offshore-Windkraft angeschlossen werden.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.
Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die dänische Behörde weiter.
Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Energiebehörde (Energistyrelsen)
Carsten Niebuhrs Gade 43
1577 København V
Dänemark