Austausch der MAW-Abluftfilteranlage in der Schachtanlage Asse II

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Allgemeine Informationen

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte im atomaufsichtlichen Verfahren die Zustimmung zum Austausch der MAW-Abluftfilteranlage in der Schachtanlage Asse II unter Tage. Aus technischer Sicht ergeben sich durch die neue Abluftfilteranlage keine Abweichungen gegenüber den Festlegungen in den Genehmigungsbescheiden 1/2010 und 1/2011. Mit dem Austausch der MAW-Abluftfilteranlage ist eine Erhöhung der Betriebssicherheit verbunden, da sie sowohl dem Stand der Technik entspricht als auch redundant aufgebaut ist und somit auch eine Unterdruckhaltung in der MAW-Einlagerungskammer während des Filterwechsels sichergestellt werden kann.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte mit Schreiben vom 20.04.2021 die Durchführung einer UVP-Vorprüfung. Die allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Vorhaben daher nicht erforderlich.

Schachtanlage Asse II in der Samtgemeinde Elm-Asse (Niedersachsen)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Eschenstraße 55
31224 Peine
Deutschland