Ersatzneubau der Wegebrücke Stolpe
Der Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringliche Maßnahme
aufgeführt. Die ca. 135 Kilometer lange Havel-Oder-Wasserstraße verbindet Berlin mit den Seehäfen
Stettin und Swinemünde. Zukünftig können Schiffe und Schubverbände mit einer Länge von bis zu
115 m, einer Breite von 11,45 m und einer Abladetiefe von 2,80 m die Havel-Oder-Wasserstraße befahren.
Dazu wird die Wasserspiegelbreite um mehr als 20 m erweitert und der Kanal um einen Meter vertieft.
Für die verbesserte Befahrbarkeit ist die Anpassung der Querungsbauwerke der Havel-Oder-Wasserstraße
unerlässlich. Dies schließt auch die Verbreiterung bzw. Erhöhung der geplanten Neubauten wie
der Wegebrücke Stolpe mit ein.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Gerhart-Hauptmann-Straße 16
39108 Magdeburg
Deutschland
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Gerhart-Hauptmann-Straße 16
39108 Magdeburg
Mehringdamm 129
10965 Berlin
Deutschland