11. Planänderungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1a/b (Große Wendlinger Kurve)
Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.1 a/b wurde am 23.03.2015 vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, erlassen. Diese Planung beinhaltet bislang lediglich die eingleisige, sogenannte „Kleine Wendlinger Kurve“. Diese soll nun mit der antragsgegenständlichen Planung zweigleisig zur sogenannten „Großen Wendlinger Kurve“ ausgebaut werden. Die Anbindung der Großen Wendlinger Kurve an die Neubaustrecke (NBS) wurde bereits bestandskräftig planfestgestellt. Gegenstand des Antrags ist nun die Fortführung des zusätzlichen Gleises vom Anbindungsbereich an die NBS bis zur Einbindung in die Neckartalbahn in Oberboihingen. Hier ist die Errichtung eines Tunnelbauwerks in bergmännischer Bauweise vorgesehen. Aufgrund des geplanten Trassenverlaufs wird es notwendig, eine Tiefgarage in Oberboihingen abzubrechen und durch den Neubau eines Parkhauses zu ersetzen. Durch die beantragte Planung werden im Vergleich zum planfestgestellten PFA 2.1 a/b zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Planung sieht daher im Bereich Oberboihingen die Änderung bereits planfestgestellter Schallschutzwände und den Neubau von Schallschutzwänden vor. Auch die vorhandenen Entwässerungs- und Rettungskonzepte des PFA 2.1 a/b wurden angepasst. Zur Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden werden durch die Planung auf der Gemarkung Oberboihingen Flächen vorübergehend in Anspruch genommen. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise die Umsiedlung von Zauneidechsen auf bereits hergestellte Ersatzhabitate im Bereich Weilheim an der Teck sowie im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Ellwangen im Ostalbkreis die Entwicklung einer Magerweide.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart / Referat 24) bzw.
Auslegungsgemeinden Oberboihingen, Unterensingen, Weilheim an der Teck und Wendlingen am Neckar
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Deutschland
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Im Planänderungsverfahren findet vom 26.01.2022 bis zum 25.02.2022 gemäß § 5 Abs. 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation statt. Die weiteren Informationen und Unterlagen können hier abgerufen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/