Welche Schutzgüter betrachtet die Umweltverträglichkeitsprüfung?

Der Begriff Umwelt wird im UVPG mithilfe der sogenannten Schutzgüter näher ausgeführt. Für folgende Schutzgüter werden die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die  menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.