Wissenswertes

Wer zählt zur betroffenen Öffentlichkeit?

Am UVP-Verfahren können sich grundsätzlich alle beteiligen. Jedoch werden hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten zwei Gruppen unterschieden: die Öffentlichkeit und die betroffene Öffentlichkeit.

Wie beteilige ich mich an einem Verfahren?

Dem UVP-Portal können Vorhaben entnommen werden, bei welchen aktuell eine Beteiligung möglich ist. Auf den jeweiligen Vorhabenseiten ist vermerkt, wo und bis wann Unterlagen eingesehen werden und wohin Äußerungen und Einwendungen gesendet werden können bzw.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein UVP-Portal?

Das UVP-Portal ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich im Internet über laufende Vorhaben und Entscheidungen mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu informieren. Darüber hinaus eröffnet es den Zugang zu den Unterlagen eines UVP-Verfahrens und stellt Informationen zur UVP bereit. UVP-Portale gibt es aufgrund der Vorgaben der europäischen UVP-Richtlinie in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Die Bundesländer verfügen über eigene UVP-Portale.

Wie kann man das Portal nutzen – Experten, Öffentlichkeit?

Das Portal soll der Öffentlichkeit eine verbesserte Beteiligung an UVP-Verfahren ermöglichen. So werden auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes sämtliche in die Verantwortung von Bundesbehörden fallende Zulassungsverfahren mit UVP bekanntgegeben. Die relevanten Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind über das Portal zugänglich.

Daneben dient das Portal auf lange Sicht als Wissensspeicher der durch Bundesbehörden durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. So kann es zum Beispiel  für die Fachöffentlichkeit Erkenntnisse zu kumulativen Wirkungen von Vorhaben ermöglichen.

Sollten Verfahrensunterlagen über das Portal nicht mehr zugänglich sein, können sie gegebenenfalls beim Umweltbundesamt nach den Grundsätzen des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden.

Daneben dienen die über das Portal gewonnenen Daten zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, etwa im Hinblick auf Art und Dauer durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Finde ich im Portal auch Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung?

Auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) wäre es praktisch, ein zentrales Internetportal zu haben. Der europäische Gesetzgeber sieht das derzeit aber noch nicht vor. Allerdings bietet es sich mitunter an,  auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen Planungsunterlagen der höheren Planungsebenen, z. B. strategische Planungen und deren Umweltprüfung, als Unterlagen zur UVP mit zu veröffentlichen. Insbesondere, wenn SUP-Unterlagen, nicht mehr im Internet verfügbar sind, aber wichtige Hinweise auf mögliche Umweltauswirkungen der UVP-pflichtigen Vorhaben geben, bietet sich auch heute schon eine Bereitstellung im UVP-Portal an.

Kann ich im Portal auch direkt meine Stellungnahmen abgeben oder Einwendungen machen?

Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn es praktisch wäre, wenn man sich gleich im Portal beteiligen könnte, sieht das Gesetz es zunächst nur vor, im Portal über Beteiligungsmöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen zu informieren. Wie man im konkreten Vorhaben seine Einwendungen erhebt, ist den jeweiligen Verfahrensunterlagen zu entnehmen, die über das UVP-Portal zugänglich gemacht werden. 

Gibt es eine Liste der UVP-Portale im Ausland?

Das Umweltbundesamt stellt Ihnen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Links zu den uns bekannten UVP-Portalen, SUP-Portalen und Umweltprüfungsportalen in Deutschland, in den Nachbarstaaten Deutschlands, in der Europäischen Union und im weiteren Ausland zur Verfügung:

UVP-Portale in Deutschland

- Umweltprüfungsportal des Bundes (dort befinden Sie sich gerade)

- UVP-Portal der deutschen Bundesländer (nähere Infos auch hier)

UVP-Portale in den unmittelbaren Nachbarstaaten Deutschlands

Belgien Dänemark (Umweltministerium) Dänemark (Energieagentur) Frankreich Luxemburg Niederlande Österreich | Polen Schweiz Tschechien

UVP-Portale in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bulgarien Estland Finnland Griechenland Irland: Web-AnwendungErläuterung Italien 

Kroatien Lettland Litauen Malta Portugal Rumänien 

Schweden Slowakei Slowenien Spanien Ungarn Zypern

UVP-Portale in weiteren Staaten Europas 

Großbritannien: UK National Infrastructure Planning  Essex County Council

Ukraine: Einheitliches Register für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Umweltministeriums der Ukraine

UVP-Portale weltweit (Auswahl zufällig)

Australien - regionale Portale: New South Wales Northern Territory | Queensland Tasmania Western Australia

Kanada - Canadian Impact Assessment Registry der Canadian Environmental Assessment Agency

Kanada - regionale Portale: British Columbia Mackenzie Valley Region | Manitoba | Yukon

Nigeria: EIA Portal des Environmental Assessment Department, Federal Ministry of Environment (anmeldepflichtig)

USA: Environmental Impact Statement (EIS) Database der United States Environmental Protection Agency

Umweltprüfungsportale internationaler Organisationen

Internationale Meeresbodenbehörde: International Seabed Authority: Environmental Impact Assessments

Sekretariat für den Antarktisvertrag: Secretariat of the Antarctic Treaty: EIA Database

Weltbank: World Bank Projects and Operations