Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (ADF) A 100/A 115 in Berlin

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Allgemeine Informationen

Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, RF Dresden - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+879,320, A 100, RF Hamburg - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+970,352, A 115 - Bau-km 0+150 bis Bau-km 1+051,220

Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, - Vorhabenträgerin - beabsichtigt den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, Richtungsfahrbahn Dresden - Bau-km 0+000 (Betr.-km 6,091) bis Bau-km 0+879,320 (Betr.-km 7,042), A 100, Richtungsfahrbahn Hamburg - Bau-km 0+000 (Betr.-km 7,042) bis Bau-km 0+970,352 (Betr.-km 6,002), A 115 - Bau-km 0+150 (Betr.-km 26,710) bis Bau-km 1+051,220 (Betr.-km 27,641) und hat dazu unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für dieses Vorhaben gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, 04109 Leipzig.

Fernstraßen-Bundesamt

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde

Vorhabenträger

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin)

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174-177
Dienstgebäude
10713 Berlin
Deutschland

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag                           von 09:00 bis 13:00 Uhr,
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern: 030 9029‑15117 bzw. 030 9029‑15122,
mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation, dass erstens zur Wahrung des Gesundheitsschutzes die Auflagen der jeweils gültigen SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten, zweitens zum Betreten des vorgenannten Dienstgebäudes das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und die Einhaltung der Abstandsregeln verpflichtend ist und drittens die Einsichtnahme in einem Raum stattfindet, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Haushalt angehören, betreten werden kann

Auslegung in Teupitz

Amt Schenkenländchen
Markt 9
Bürgerbüro/Besprechungsraum
15755 Teupitz
Deutschland

Montag                                             von 09:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag                                       von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
mit der Empfehlung, dass zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 033766/689-0 erfolgt,
und mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass dieser Raum durch die Bürgerinnen und Bürger nur einzeln betreten werden kann, zudem zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise des Amtes Schenkenländchen zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – im Amt Schenkenländchen erfragt werden sollten

Auslegung in Heidesee (OT Friedersdorf)

Gemeinde Heidesee
Lindenstraße 14b
Verwaltungsgebäude/Bauamt
15754 Heidesee (OT Friedersdorf)
Deutschland

Dienstag                            von 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag                       von 13:00 bis 16:30 Uhr,
Freitag                               von 09:00 bis 11:30 Uhr,
sowie nach telefonischer Vereinbarung weiterer Termine unter den Telefonnummern 033767/795 417 oder 033767/795 419,
mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise der Gemeinde Heidesee zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – in der Gemeinde Heidesee erfragt werden sollten

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Bekanntmachung über die Erörterung der gegen den Plan der Vorhabenträgerin erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen und Äußerungen