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Hier finden Sie Informationen zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der deutschen Bundesbehörden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Umweltauswirkungen von Vorhaben. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge. Die Zulassungsbehörden in Deutschland führen UVPs nach einheitlichen Grundsätzen durch. Insbesondere beteiligen sie die Öffentlichkeit.
Aktuelle Vorhaben mit UVP-Pflicht
ABS / NBS München-Mühldorf-Freilassing -Grenze D/A / Simbach -Grenze D/A, Planungsabschnitt 01, Planfeststellungsabschnitt 1.3
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München)
BAB 98 Linienbestimmungsverfahren inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Hochrheinautobahn BAB 98, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – AS Tiengen
Verantwortliche Bundesbehörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)
Vorhabenträger: DEGES GmbH
Erneuerung EÜ "Am Gemeindeberg" bei Vorra
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg)
Aktuelle Pläne/Programme mit SUP-Pflicht
Stromnetzausbau - Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan (Bedarfsermittlung 2012-2022)
Verantwortliche Bundesbehörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung des Plans zur Ausweisung von 8 Gebieten für die Injektion und Speicherung von CO2 im dänischen Küstenmeer und in der dänischen auschließlichen Wirtschaftszone (2022-78821)
Verantwortliche Bundesbehörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung für das polnische „Nationale Schifffahrtsprogramm 2030“
Verantwortliche Bundesbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg
Aktuelle Vorhaben ohne UVP-Pflicht (negative Vorprüfungen)
Auflassung Bahnübergang Creußen
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg)
Ersatzneubau Durchlass Lüblow
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Schwerin)
Eisenbahnüberführung Hundem und Fußweg - Kirchhundem - Erneuerung - 1. Planänderung
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)