Standort-Zwischenlager Grohnde - Bautechnische Optimierung des Lagergebäudes

630

Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 16.08.2010 beantragte die E.ON Kernkraft GmbH, jetzt firmierend als PreussenElektra GmbH, - und jeweils mit Schreiben vom 24.03.2011 die Mitgenehmigungsinhaberinnen Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. oHG sowie Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG - für das SZL Grohnde die bautechnische Optimierung des Lagergebäudes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.

 

Das beantragte Änderungsvorhaben hat die bauliche Ertüchtigung des SZL Grohnde zum Ziel. Hierzu soll vor den bestehenden Außenwänden des Sozial- und Betriebsgebäudes eine ca. 10 m hohe und mindestens 0,85 m starke zusätzliche Stahlbetonwand errichtet und teilweise die Außenwände des Empfangsbereichs sowie des Betriebsgebäudes verstärkt werden. Der Abstand der Stahlbetonwand zum bestehenden Betriebsgebäude soll zwischen ca. 1,5 m und ca. 3,2 m betragen. Der entstehende neue Zwischenraum wird mit einem Glasdach bzw. einer Stahlbetondecke überdacht. Die Gesamtdauer der Umsetzung der Baumaßnahmen soll ca. sechs Monate betragen. Mit den geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen sind bau- und anlagenbedingte Veränderungen am SZL Grohnde verbunden. Auf die im SZL Grohnde eingelagerten Behälter sowie die Betriebsabläufe bei Ein-, Aus- und Umlagerungen der Transport- und Lagerbehälter hat das beantragte Änderungsvorhaben hingegen keine Auswirkungen.

 

Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz durchgeführte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Gemeinde Emmerthal, Ortsteil Grohnde, im Landkreis Hameln-Pyrmont, Regierungsbezirk Hannover (Niedersachsen)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland